Rund 1,5 bis 2 Milliarden Euro zahlt der Staat jährlich über die Forschungszulage an innovative Unternehmen aus. Mit dem Investitionssofortprogramm sind die Förderbeträge seit Jahresbeginn 2026 noch einmal deutlich angehoben worden. Die Steuerberatungsgruppe awicontax und SectorPi zeigen in einer gemeinsamen Kooperation, wie Kanzleien Förderpotenziale bei ihren Mandanten systematisch erkennen und heben können.
Die Forschungszulage ist seit dem 1. Januar 2026 so attraktiv wie nie zuvor. Mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm hat der Gesetzgeber die Förderhöchstbeträge spürbar angehoben, eine pauschale Anrechnung von Gemeinkosten eingeführt und damit das wichtigste F&E-Förderinstrument Deutschlands gezielt auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups ausgerichtet. Trotzdem bleibt ein erheblicher Teil der berechtigten Unternehmen außen vor, weil sie ihren Förderanspruch schlicht nicht kennen.
Die awicontax Group, eine bundesweit wachsende Steuerberatungsgruppe für den Mittelstand, setzt deshalb auf einen neuen Ansatz: In einem gemeinsamen Webinar mit dem Fördermittel-Spezialisten SectorPi zeigt die Gruppe ihren Partnerkanzleien, wie sich Förderpotenziale im Mandantenbestand systematisch erkennen und heben lassen. Die Referenten um das SectorPi Gründerteam Victoria Hoffmann und Dr. Marko Häckel vermitteln dabei nicht nur Fachwissen, sondern den Bauplan einer Kooperation, die für die Zukunft der Steuerberatung Modellcharakter haben könnte.
Warum die Forschungszulage ein Thema der Steuerberatung ist
Dr. Marko Häckel, promovierter Chemiker mit 25 Jahren Innovationsmanagement-Erfahrung bei Bosch, der Bundesdruckerei und in der europäischen Innovationspolitik, führt mit ruhiger Präzision durch den Förderdschungel. In Deutschland existieren über 2.500 Förderprogramme; rund 30 Milliarden Euro staatlicher Ausgaben entfallen jährlich auf Forschung und Entwicklung, davon 1,5 bis 2 Milliarden auf die Forschungszulage.

Trotz dieser Dimension ist sie bei vielen Mittelständlern und Start-ups unbekannt. Genau dort sieht Häckel die Rolle der Steuerberatung: Sie kennt die Mandanten, ihre Bilanzen, ihre Projekte. Und sie hat das Vertrauen, das nötig ist, um das Thema überhaupt anzusprechen.
Die Forschungszulage unterscheidet sich grundlegend von anderen Fördermitteln: Sie ist ein gesetzlicher Rechtsanspruch und kein Wettbewerbsverfahren. Wer die Voraussetzungen erfüllt, bekommt sie. Mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm hat der Gesetzgeber das Instrument zum 1. Januar 2026 noch einmal deutlich aufgewertet: höhere Förderbeträge, eine pauschale Anrechnung von Gemeinkosten und ein angehobener Stundensatz für Eigenleistungen. Für KMU sind dadurch bis zu 4,2 Millionen Euro Förderung pro Jahr möglich. Beantragt werden kann sie zudem bis zu vier Jahre rückwirkend, ein Alleinstellungsmerkmal unter den deutschen Förderinstrumenten.

Was als Forschung und Entwicklung zählt, und was nicht
Marko Häckel verweist auf das Frascati-Handbuch der OECD, den globalen Referenzrahmen für Forschung und experimentelle Entwicklung. Fünf Kriterien: Neuigkeitswert, Kreativität, Unsicherheit, Systematik, Reproduzierbarkeit. Für Kanzleien ein praktischer Diagnose-Kompass. Klar ist auch, wer nicht gefördert wird: „Der Blumenladen um die Ecke macht vielleicht kein F&E", formuliert es Victoria Hoffmann später. Restaurants, Friseure oder klassisches Handwerk fallen heraus, ebenso Unternehmen in Schwierigkeiten ab dem vierten Geschäftsjahr. Dass Start-ups in den ersten drei Jahren qua Definition nicht als solche gelten, selbst ohne Gewinne, ist für viele Teilnehmende eine Aha-Erkenntnis.
awicontax Group trifft Fördermittel-Spezialist
Dass ausgerechnet die awicontax Group das Thema auf die Agenda hebt, ist kein Zufall. Die Gruppe um die Geschäftsführer Heiko Geiger und Dr. Jürgen Karsten versteht sich nicht als klassische Steuerberatungsgruppe, sondern als ganzheitlicher Partner des Mittelstands. Die Kooperation mit SectorPi ergänzt dieses Ökosystem an einer strategischen Stelle. Während die Kanzleien der awicontaxGroup Mandanten steuerlich und betriebswirtschaftlich betreuen, übernimmt SectorPi die fachliche und technische Antragstellung für die Forschungszulage. Die Arbeitsteilung ist klar: Die Kanzlei identifiziert Potenziale und reicht am Ende über ELSTER (Elektronische Steuererklärung der Finanzverwaltung) ein. Inhaltliche Bewertung, Formulierung und Dokumentation laufen bei SectorPi.
Wie erkennt man im Alltag, welcher Mandant passt? Häckel empfiehlt zwei Zugänge. Im Gespräch mit Mandanten: Entwickelt das Unternehmen Software, Prototypen oder neue Verfahren? Beschäftigt es Ingenieure, Entwickler oder Naturwissenschaftler? Hat es Patente oder beauftragt externe Entwicklungsdienstleister? In der Buchhaltung: Personalkosten für technische Mitarbeitende ab etwa 100.000 Euro jährlich, Konten wie Forschungsaufwand, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände oder aktivierte Entwicklungskosten sind starke Indikatoren.

Der Prozess: schlank, strukturiert, skalierbar
Die Zusammenarbeit folgt vier Schritten. Identifikation in der Kanzlei, unverbindliches Erstgespräch über einen Kalenderlink von SectorPi, Antragstellung durch SectorPi ohne zusätzlichen Aufwand für die Kanzlei, abschließende Einreichung durch die Steuerberatung im Rahmen der Körperschaftsteuererklärung. Die Bewilligungsquote bei der BSFZ liegt bundesweit bei rund 70 Prozent. SectorPi hat bei mittlerweile über 150 eingereichten Anträgen eine Erfolgsquote von 100 Prozent.
Die Forschungszulage ist kein Nischeninstrument und kein Privileg großer Konzerne. Sie ist ein demokratisches Förderinstrument mit Rechtsanspruch, das dort Wirkung entfaltet, wo der Mittelstand ehrlich entwickelt. Die Kooperation zwischen SectorPi und der awicontaxGroup ist in diesem Sinn mehr als ein operativer Prozess. Sie ist ein Modell für eine Steuerberatung, die sich als strategischer Partner des Mittelstands versteht und ihren Mandanten Zugang zu Instrumenten öffnet, die sie allein nicht überblicken könnten.
Für Kanzleien heißt das konkret: Der nächste förderfähige Mandant sitzt wahrscheinlich schon in der Kartei. Die entscheidende Frage ist nur, ob jemand die richtige Frage stellt.


