Die Forschungszulage zählt seit ihrer Einführung zu den ver- lässlichsten Instrumenten deutscher Innovationspolitik. 2026 markiert jedoch einen klaren Wendepunkt, denn die Bundesregierung hebt die förderfähige Bemessungsgrundlage auf zwölf Millionen Euro pro Wirt- schaftsjahr an. Für mittelständische Unternehmen bedeutet das eine deutlich höhere Anerkennung von Projektkosten und damit eine stra- tegische Ausweitung ihres finanziellen Handlungsspielraums. Für die Unternehmen kann die Förderung künftig bis zu 4,2 Mio Euro jährlich betragen. Mit der Reform wird erstmals auch eine pauschale Anrechnung von Ge- mein- und Betriebskosten ermöglicht. Diese Erweiterung adressiert eines der zentralen Probleme vieler Mittelständler, da bislang schwer messbare indirekte Aufwendungen häufig nicht oder nur mit großem Aufwand erfasst werden konn- ten. Durch die neue Pauschale wirkt die Förderung nicht mehr nur auf einzelne Entwicklungsphasen, sondern auf den gesamten Innovationsprozess.
Victoria Hoffmann, Gründerin von SectorPi, beschreibt die Wirkung der Reform als strukturelle Neuausrichtung. Sie betont, dass die Forschungszulage im kommenden Jahr zu einem echten Planungsinstrument werde und Unter- nehmen ihre Innovationsprozesse erstmals mit einer Berechenbarkeit ausstat- ten könnten, die klassischen Förderprogrammen häufig fehlt. Die neue Form der Planbarkeit und die bessere Synchronisation von Forschungsausgaben über mehrere Jahre schaffen Voraussetzungen, die für technologieorientierte Mittel- ständler von besonderer Bedeutung sind.
Was Unternehmen 2026 zwingend vorbereiten müssen
Die neuen Förderregeln gelten ausschließlich für Aufwendungen, die ab dem ersten Januar 2026 entstehen. Damit wird die zeitliche Steuerung von Entwicklungsprojekten entscheidend. Unternehmen müssen ihre Projekte so strukturieren, dass kostenintensive Abschnitte wie Prototypenbau, Entwick- lungszyklen oder technische Meilensteine in das neue Förderjahr fallen. Der or- ganisatorische Aufwand bleibt überschaubar, doch die zeitliche Planung wird für die tatsächliche Förderhöhe maßgeblich sein.
Dr. Marko Häckel, Mitgründer von SectorPi, verweist in diesem Zusam- menhang darauf, dass die Reform sowohl rückwirkende als auch vorausschau- ende Effekte besitzt: „Unternehmen können ältere Projekte weiterhin nach den bisherigen Regeln nutzen und gleichzeitig neue Vorhaben gezielt auf das Jahr 2026 ausrichten. Diese Verbindung von zwei Planungsperspektiven erhöht die Flexibilität, verlangt aber zugleich eine frühzeitige Abstimmung.“
Besonders relevant sind die begleitenden steuerpolitischen Maßnahmen: Das Zusammenspiel zwischen steuerlichem Investitionssofortprogramm und Wachstumschancengesetz bildet den politischen Rahmen, der den Ausbau der Forschungszulage überhaupt erst ermöglicht hat. Hinzu kommen erweiterte Ab- schreibungsmöglichkeiten, die insbesondere für bewegliche Wirtschaftsgüter gelten, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft und ab dem 1. Januar 2026 genutzt werden. Diese Regelungen sind Teil einer breiter angelegten Investiti- onsförderung, die auch im Forschungsbereich Wirkung entfaltet.
Darüber hinaus können die neuen Regelungen im Rahmen des Wirt- schaftsgüteransatzes ebenfalls relevant werden, selbst wenn ein Vorhaben be- reits vor 2026 begonnen wurde. In solchen Fällen lohnt sich eine strategische Abstimmung mit Steuerberaterinnen und Steuerberatern, um die Möglichkeiten der erweiterten Anwendung präzise zu nutzen. Der mittelständische Unterneh- mensalltag zeigt, dass hier häufig ungenutzte Potenziale bestehen.
Warum weiterhin viele Unternehmen Chancen liegen lassen
Trotz wachsender Bekanntheit nutzen viele Unternehmen die Forschungszulage nach wie vor nicht, obwohl ein klarer Rechtsanspruch besteht. In der Praxis führt das dazu, dass gerade mittelständische Be- triebe erhebliche Liquiditätspotenziale ungenutzt lassen. Die Reform im Jahr 2026 wird diese Unterschiede voraussichtlich vergrößern. Betrie- be, die ihre internen Abläufe klar strukturieren und ihre Entwicklungs- abschnitte präzise dokumentieren, werden sich einen spürbaren Vorteil verschaffen. Andere werden Chancen vergeben, obwohl sie fachlich und technisch förderberechtigt wären.
Victoria Hoffmann betont, dass das kommende Jahr zum Prüf- stein für die Professionalität der Innovationsprozesse wird. Nach ihrer Einschätzung wird insbesondere sichtbar werden, welche Unterneh- men ihre Entwicklung systematisch planen und welche lediglich auf kurzfristige Projektfortschritte reagieren. Wer sich bereits jetzt auf die neuen Rahmenbedingungen vorbereitet, wird seine Wettbewerbsfähig- keit dauerhaft stärken.
Ein Jahr der strukturellen Chancen
Die Reform der Forschungszulage ist weit mehr als eine gesetzli- che Anpassung. Sie eröffnet mittelständischen Unternehmen langfristi- ge Perspektiven und eine neue Form der finanziellen Planungssicherheit. Gleichzeitig verlangt sie aber eine methodische Herangehensweise an Entwicklungsarbeit, eine transparente Dokumentation und ein strategi- sches Projektmanagement. Für Unternehmen, die bereit sind, ihre Ent- wicklungsprozesse professionell zu strukturieren, wird 2026 zu einem Jahr bedeutender Chancen. Es wird sowohl zu einem steuerlichen als auch zu einem finanziellen und organisatorischen Innovationsjahr, das die Grundlage für einen nachhaltigeren und besser planbaren Kurs legt.

