Forschungszulage

Forschungszulage erklärt: Deutschlands einfachster Weg zur Innovationsförderung

Warum die steuerliche Forschungszulage für Startups und Mittelstand der vielleicht größte unterschätzte Hebel für Innovation ist.

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A highway in Arizona on a bright day.

Wer in Deutschland forscht, entwickelt und Neues wagt, kann dafür seit einigen Jahren bares Geld zurückbekommen: ohne komplizierte Wettbewerbe, ohne undurchsichtige Auswahlverfahren. Die Forschungszulage, eingeführt im Jahr 2020, ist das zentrale Instrument, mit dem der Staat Unternehmen für ihre Innovationsarbeit steuerlich entlastet. Trotzdem bleibt sie für viele Gründer:innen und Mittelständler noch ein gut gehütetes Geheimnis. Dabei ist der Zugang denkbar einfach. Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung (F&E), geregelt im Forschungszulagengesetz (FZulG). Sie steht allen Unternehmen offen, die in Deutschland steuerpflichtig sind, unabhängig von Branche oder Größe. Ob junges Startup, wachstumsstarker Mittelständler oder etabliertes Technologieunternehmen: Wer in Forschung investiert, hat Anspruch auf Unterstützung.

Was genau gefördert wird

Die Förderung beträgt bis zu 35 Prozent der förderfähigen Aufwendungen: das heißt, rund ein Drittel der Kosten, die unmittelbar für Forschung und Entwicklung anfallen. Dazu gehören in erster Linie Personalkosten für Mitarbeitende, die in Innovationsprojekten arbeiten, aber auch Auftragsforschung.

Sachkosten sind dagegen nicht unmittelbar förderfähig – lediglich Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter, die im Rahmen der Forschung und Entwicklung genutzt werden, können berücksichtigt werden.

Ab dem Jahr 2026 wird die Förderung außerdem durch eine wichtige Neuerung erweitert: Über das sogenannte steuerliche Investitionssofortprogramm können künftig auch Betriebskosten pauschal gefördert werden. Die Bemessungsgrundlage liegt derzeit bei bis zu 12 Millionen Euro pro Jahr, was einer maximalen Forschungszulage von 3,5 Millionen Euro jährlich entspricht – ein klares Signal der Politik, dass Innovationsförderung in Deutschland langfristig gestärkt werden soll.

Wer Anspruch hat

Grundsätzlich kann jedes steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland die Forschungszulage beantragen. Entscheidend ist, dass das Vorhaben als Forschung oder experimentelle Entwicklung anerkannt wird. Gefördert werden Projekte, die systematisch, originär und risikobehaftet sind – also auf die Gewinnung neuer wissenschaftlicher oder technischer Erkenntnisse abzielen.

Eine Weiterentwicklung bestehender Produkte kann ebenso förderfähig sein wie die Entwicklung neuer Softwarelösungen, KI-gestützter Prozesse oder Prototypen. Nicht förderfähig sind hingegen reine Routinearbeiten oder Anpassungen ohne Forschungscharakter.

Ein Beispiel: Ein Startup im Bereich HealthTech entwickelt eine neue KI-basierte Diagnoselösung, deren Funktionalität technisch ungewiss ist. Ein Maschinenbauer testet neue Fertigungsprozesse mithilfe lernender Algorithmen. Oder ein Softwareunternehmen arbeitet an einem völlig neuen Datenmodell. In all diesen Fällen liegt Forschung im Sinne des Gesetzes vor und damit Anspruch auf Förderung.

Wie das Verfahren abläuft

Die Beantragung der Forschungszulage ist bewusst schlank gestaltet. Im ersten Schritt prüft die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), ob ein Projekt den rechtlichen Kriterien für Forschung und Entwicklung entspricht. Mit dieser sogenannten Förderfähigkeitsbescheinigung kann das Unternehmen anschließend beim zuständigen Finanzamt die Zulage steuerlich geltend machen. Die Auszahlung erfolgt entweder als Verrechnung mit der Steuer, wenn Einkommen oder Körperschaftsteuer anfällt, oder direkt als Barauszahlung, wenn keine Steuerpflicht besteht, wie etwa bei jungen Unternehmen, die noch keine Gewinne erzielen. Damit profitieren insbesondere Startups schon frühzeitig von der Förderung.

Warum die Forschungszulage so wichtig ist

Die Forschungszulage unterscheidet sich von klassischen Förderprogrammen in einem zentralen Punkt: Sie ist kein Wettbewerbsverfahren. Es gibt keine Ranglisten, keine Fördertöpfe, die irgendwann erschöpft sind. Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat einen rechtlichen Anspruch auf die Förderung.

„Die Forschungszulage ist die einzige Förderung in Deutschland, auf die Unternehmen einen rechtlichen Anspruch haben“, erklärt Victoria Hoffmann - Gründerin von SectorPi, die Unternehmen bei der Antragstellung unterstützt.

Hinter der steuerlichen Förderung steht ein politisch wie wirtschaftlich klares Ziel: Deutschland soll als Innovationsstandort gestärkt werden. Gerade in konjunkturell herausfordernden Zeiten sind Forschungsbudgets häufig die ersten, die gekürzt werden. Mit der Forschungszulage schafft die Bundesregierung einen Anreiz, genau das Gegenteil zu tun – und weiter in neue Ideen, Technologien und Entwicklungen zu investieren.

Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die Forschungszulage 2024 bereits spürbar ausgebaut. Neben höheren Fördersummen sollen künftig auch die Verfahren digitaler, transparenter und schneller werden. Diese Entwicklung macht deutlich, dass die Forschungszulage gekommen ist, um zu bleiben. Sie ist kein kurzfristiges Kriseninstrument, sondern ein dauerhaftes Element der Innovationspolitik.

„Innovation darf kein Zufall sein – die Forschungszulage ist der Hebel, um Forschung dauerhaft zu fördern“,

sagt Victoria Hoffmann.

Warum jetzt der beste Zeitpunkt ist, die Forschungszulage zu nutzen

Die Forschungszulage ist längst kein Geheimtipp mehr. Immer mehr Unternehmen in Deutschland nutzen sie bereits - vom jungen Tech-Startup bis zum mittelständischen Maschinenbauer. Trotzdem bleibt das Potenzial enorm: Schätzungen zufolge schöpft bislang nur ein Bruchteil der berechtigten Unternehmen die Förderung wirklich aus.

Wer sich jetzt mit der Forschungszulage beschäftigt, verschafft sich nicht nur einen finanziellen Vorteil, sondern auch einen Wissensvorsprung gegenüber Wettbewerbern. Denn: Die Forschungszulage ist die einzige Förderung in Deutschland, die rückwirkend beantragt werden kann. Damit lohnt sich der Blick zurück genauso wie der nach vorn. Wer also in den vergangenen Jahren innovative Entwicklungen gestartet oder Forschungsarbeit geleistet hat, kann diese jetzt noch nachträglich fördern lassen  und dadurch zusätzliche Liquidität gewinnen.

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